Stellungnahmen

Position der Willkomm Gemeinschaft zur geplanten Tourismusabgabe


In der Sitzung des Stadtrates am Dienstag, den 21.02.2017, soll die Aufstellung einer neuen Satzung zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von der Neustadter Wirtschaft beschlossen werden. Erste Informationen hierzu wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.02. vorgestellt und von den Vertretern der Fraktionen diskutiert.

Die Neuaufstellung einer Satzung zur Erhebung von Tourismusbeiträgen wurde durch Änderung der Landesgesetzgebung möglich. Nach der neuen Gesetzgebung bekommen die Gemeinden die Möglichkeit, den Kreis der Unternehmen und Selbständigen, welche zu einer Tourismusabgabe herangezogen werden können, zu erweitern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bis zu 75% der Tourismus-Ausgaben der Gemeinde durch diese Abgabe zu refinanzieren. Die Gemeinden haben dabei das Wahlrecht, ob sie eine solche Abgabe erheben, von welchem Unternehmenskreis und in welcher prozentualen Höhe der Ausgaben für den Tourismus. Hierbei definiert die Stadt selbst, welche Ausgaben „Tourismusausgaben“ sind.

Die Stadt Neustadt hat bereits seit Langem eine Fremdenverkehrsabgabe, zur Zeit werden für Ausgaben von 1,25 Mio. Euro, welche die Stadt als für touristische Zwecke definiert, 300.000 Euro von den Neustadter Betrieben refinanziert.

In der Sitzung des Hauptausschusses wurde bereits deutlich, dass die neue Satzung aus juristischen Gründen einen erweiterten abgabepflichtigen Kreis von Firmen und Selbständigen enthalten soll, sollte der Stadtrat deren Aufstellung beschliessen. Im Hauptausschuss wurde auch deutlich, dass die Stadtführung sich einen Satz von ca. 50% Refinanzierung durch die Wirtschaft vorstellt. Dies bedeutet eine Verdopplung der Belastung der Neustadter Wirtschaft durch die Abgabe auf aktuell 625.000 Euro.

Die Willkomm Gemeinschaft nimmt als einzige Wirtschaftsvereinigung, die ausschließlich Neustadter Unternehmen vertritt, hierzu wie folgt Stellung:

Willkomm-Positionspapier-Tourismusabgabe-2017



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